Vermittlungsbedingungen

Diese Vermittlungsbedingungen von ferienhaus-auf-sardinien.com, Inhaber D i r k  G r i p p , regeln das vermittelte Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (nachfolgend auch „Kunde“ oder „Mieter“ genannt) und dem Inhaber (nachfolgend auch „Reisevermittler“ genannt) in Vertretung des Eigentümers/Reiseveranstalters. Die Vermittlungsbedingungen werden Inhalt eines jeden Vertrages, den Sie im Falle einer verbindlichen Buchung abschließen.

 

Sie erkennen diese Vermittlungsbedingungen mit der Zusendung einer unverbindlichen Anfrage über das Formular auf der Internetseite ferienhaus-auf-sardinien.com oder mit der Zusendung einer verbindlichen Buchung an. Diese Vermittlungsbedingungen sind online jederzeit einsehbar. Wir behalten uns das Recht vor, diese Vermittlungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern oder zu erneuern, ohne dass eine Pflicht zur Mitteilung an Kunden besteht.

 

Beachten Sie bitte insbesonders die Bedingungen zum Thema Umbuchung, Reiserücktritt, Endreinigung, Nebenkosten und Kaution.

 

 

 

§ 1  Leistungen

 

Der Reisevermittler vermittelt Mietverträge zwischen Kunden und den Eigentümern/Reiseveranstaltern von Urlaubsunterkünften. Der Reisevermittler agiert demnach nicht als Reiseveranstalter und übernimmt damit ausschließlich die Rolle eines Reisevermittlers. Die vermittelten Mietverträge werden in Namen und Rechnung des jeweiligen Eigentümers/Reiseveranstalters geschlossen.

 

Der Reisevermittler bearbeitet Anfragen jeglicher Art im Namen des Unterkunftseigentümers, stellt die urlaubsrelevanten Informationen auf der Internetseite zur Verfügung, und steht dem Kunden beratend zur Seite. Somit übernimmt der Reisevermittler die Pflichten, die im Zusammenhang mit der Vermittlung der Unterkünfte stehen.

 

Bei den Beschreibungen der Unterkünfte ist der Reisevermittler auf die Aussagen der Vermieter angewiesen, und kann nicht für deren Richtigkeit haftbar gemacht werden. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung der Unterkunft.

 

Die Vermittlung erfolgt vorbehaltlich vorhandener Kapazitäten bei den Unterkunftseigentümern. Die Erbringung der vermittelten Leistungen verantwortet allein der Unterkunftseigentümer und ist nicht Bestandteil des Vermittlungsvertrages.

 

 

 

§ 2  Buchungsablauf

 

1. Sie senden eine unverbindliche Anfrage über das Buchungsformular auf der Website Ferienhaus-auf-sardinien.com und erhalten eine automatische Eingangsbestätigung, welche noch keine Buchungsbestätigung darstellt.

 

Der Reisevermittler prüft die Verfügbarkeit, sendet Ihnen ein Angebot zu und reserviert Ihnen das Objekt vorläufig beim Vermieter. Sie erhalten mit dem Angebot eine Übersicht der genauen Preise, und können die Ferienunterkunft im Anschluss direkt buchen. Wenn Sie das Objekt nicht buchen, wird diese Reservierung nach 2 Tagen automatisch wieder aufgehoben.

Ihre Anfrage ist in jedem Fall so lange unverbindlich, bis Sie das Objekt ausdrücklich buchen.

 

2. Wenn Sie verbindlich buchen möchten, teilen Sie dem Reisevermittler Ihren Reservierungswunsch über ein Formular, per E-Mail oder telefonisch mit. Der Reisevermittler reserviert das Objekt beim Vermieter oder Reiseveranstalter, und sendet Ihnen umgehend eine Buchungsbestätigung per E-Mail zu.

 

3. Die Buchungsbestätigung enthält eine Buchungsnummer und die Höhe der zu leistenden Anzahlung. Wenn die Anzahlung einen Anteil des Eigentümers/Reiseveranstalters enthält, leitet der Reisevermittler diesen unverzüglich weiter. Eine gültiger Mietvertrag kommt erst zustande, wenn die Anzahlung fristgerecht geleistet wird. Der vom Reisevermittler vermittelte Mietvertrag wird immer zwischen Ihnen und dem Eigentümer/Reiseveranstalter abgeschlossen, Ihr Vertragspartner ist also stets der auf dem Mietvertrag genannte Anbieter des Objektes.

 

Falls Sie sich nach Erhalt der Buchungsbestätigung doch noch anders entscheiden, teilen Sie das bitte umgehend dem Reisevermittler mit, damit die Reservierung aufgehoben werden kann.

 

4. Nachdem Ihre Anzahlung eingegangen ist erhalten Sie einen Mietvertrag, den der Eigentümer/Reiseveranstalter in Kopie erhält. Damit haben Sie dem Eigentümer/Reiseveranstalter den Abschluss des Mietvertrages verbindlich angeboten und erkennen diese Vermittlungsbedingungen und die Geschäftsbedingungen des Anbieters an. Der Mietvertrag ist Ihr Buchungsnachweis, ohne den Mietvertrag kann das Objekt vor Ort nicht übergeben werden. Mit dem Mietvertrag erhalten Sie auch alle weiteren Details zu Ihrer Unterkunft und eine Wegbeschreibung.

 

Die Buchung ist damit abgeschlossen, bei jeder Änderung oder Stornierung gelten die jeweiligen Bedingungen des Anbieters. Beauftragen Sie den Reisevermittler mit einer Änderung oder Stornierung, kann dieser eine Bearbeitungsgebühr verlangen.

 

Der Kunde ist verpflichtet, den zugesendeten Mietvertrag unmittelbar auf seine Richtigkeit zu prüfen. Unstimmigkeiten oder Abweichungen müssen dem Reisevermittler binnen einer Frist von 3 Tagen mitgeteilt werden. Spätere Reklamationen nach Ablauf der Frist können nicht berücksichtigt werden, und es besteht kein Anspruch des Kunden vom Vertrag zurückzutreten, wenn Unrichtigkeiten verspätet angezeigt werden.

 

 

 

§ 3  Bezahlung

 

Die Anzahlung ist innerhalb von drei Tagen nach Zusendung der Buchungsbestätigung zu überweisen. Wenn die Anzahlung nicht innerhalb dieser Zeit geleistet wird, kann der Reisevermittler vom Reisevertrag zurücktreten, und es besteht kein Anspruch auf Bezug der Unterkunft.

 

Die Bezahlung des gesamten restlichen Betrags nehmen Sie direkt als Überweisung auf das Konto des Vermieters oder vor Ort in bar vor. Die genaue Vorgehensweise wird Ihnen in der Buchungsbestätigung beschrieben.

 

Verbrauchsabhängige Nebenkosten, die Endreinigung, Kaution, Kurtaxe und Leihgebühren für Bettzeug und Handtücher werden in der Regel vor Ort in bar bezahlt. Die Preise finden Sie in den Beschreibungen der Mietobjekte und in Ihrem Angebot.

 

Die Überweisung der Miete auf das Konto des Eigentümers/Reiseveranstalters nehmen Sie bitte spätestens 4 Wochen vor der geplanten Anreise vor. Das Geld muss bei der Schlüsselübergabe auf dem Konto des Vermieters verbucht sein. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen behält sich der Eigentümer/Reiseveranstalter das jederzeitige Recht des Rückzuges vom Vertrag vor, und der Kunde haftet für alle daraus entstandenen Schäden.

 

 

 

§ 4  Pflichten des Mieters

 

Nach erfolgreicher Vermittlung eines Vertrages zwischen dem Kunden und dem Eigentümer/Reiseveranstalter finden die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Eigentümers/Reiseveranstalters Anwendung. Dort können Zahlungsbedingen, Stornierung und Haftung und andere Vertragsbedingungen geregelt sein.

 

Die gemietete Urlaubsunterkunft darf nur mit der in der Buchungsbestätigung angegeben Anzahl an Personen bezogen werden. Wenn nicht anders vereinbart, gelten Kinder ab 12 Jahren als erwachsene Personen. Bei einer Überbelegung, wozu auch eine kurzfristige zusätzliche Übernachtung zählt, muss der Eigentümer/Reiseveranstalter oder sein Vertreter vor Ort in Kenntnis gesetzt werden, und es ist eventuell ein entsprechender Aufschlag oder Nachforderung zu zahlen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, können die zusätzlichen Personen des Hauses verwiesen oder Schadenersatz verlangt werden.

 

Bitte beachten Sie, dass auch das Aufstellen von Zelten, Wohnmobilen oder anderen Übernachtungsmöglichkeiten auf dem Grundstück des Vermieters genehmigt werden muss. Eine Unter- oder Weitervermietung ist ohne die Zustimmung des Vermieters nicht zulässig.

 

Bitte klären Sie die Mitnahme von Haustieren immer zuvor mit dem Reisevermittler oder Vermieter ab, auch wenn diese laut Beschreibung zugelassen sind.

 

Das Mietobjekt muss besenrein, aufgeräumt und ordentlich verlassen werden. Kochgeschirr muss sauber und abgespült hinterlassen werden. Die gesamte Einrichtung des Objektes muss sich im gleichen Zustand befinden, den Sie bei Bezug auch vorgefunden haben.

 

Der Mieter ist verpflichtet, dem Eigentümer/Reiseveranstalter oder seinem Vertreter vor Ort alle Schäden selbst anzuzeigen, die während seines Aufenthaltes an dem Objekt oder der enthaltenen Einrichtung entstanden sind. Für alle Schäden, die durch den Mieter, Mitreisende oder Besucher entstehen, haftet der Mieter. Kleinere Schäden wie zerbrochenes Geschirr ersetzen Sie bitte direkt vor Ort.


Die geltende Hausordnung ist zu beachten.

 

 

 

§ 5  Nebenkosten, Kaution, Handtücher und Bettwäsche

 

Variable Nebenkosten wie Gas, Wasser und Strom werden teils verbrauchsgerecht abgerechnet und die Endreinigung ist nicht immer im Mietpreis enthalten. Die Abrechnung erfolgt (wenn nicht anders vereinbart) vor Ort und in bar am Ende der Reisezeit. Preise entnehmen Sie der Beschreibungen des Mietobjektes oder auch Ihrer Buchungsbestätigung und Mietvertrag.

 

Wird eine pauschale Kaution verlangt, wird diese in bar vor Ort bezahlt. Die Abrechnung  erfolgt gemeinsam mit den Nebenkosten. Verursacht der Mieter Schäden am Mietobjekt, kann die Kaution zur Behebung der Schäden einbehalten werden, wenn sich die Beschädigungen nicht während der Anwesenheit des Mieters beheben lassen.

 

Bettzeug und Handtücher sind in der Regel nicht im Mietpreis enthalten und müssen entweder selbst mitgebracht oder vor Ort gegen eine geringe Gebühr gemietet werden.

 

 

 

§ 6  An- und Abreisezeiten, Schlüsselübergabe und Wegbeschreibungen

 

Alle unterkunftsspezifischen Informationen und Reisedetails erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung. In der Regel empfängt Sie der Vermieter oder ein zuvor genannter Vertreter vor Ort an einem zuvor vereinbarten Treffpunkt und bringt Sie zu dem angemieteten Objekt.

 

Der Eigentümer/Reiseveranstalter kann vor Ort bei allen angebotenen Objekten durch einem Ihnen mitgeteilten Vertreter vertreten werden.

 

Die Anreise ist grundsätzlich erst ab 14:00 Uhr Ortszeit möglich, um 10:00 Uhr müssen sie die Unterkunft verlassen. Andere Zeiten sind nur nach Absprache möglich, insofern nicht bereits andere Zeiten in der Buchungsbestätigung enthalten sind.

 

 

 

§ 7  Umbuchung und Rücktritt des Kunden

 

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten oder verlangen, dass ein Dritter in den Vertrag eintritt. Alle Stornierungen und Umbuchungen müssen dem Eigentümer/Reiseveranstalter oder auch dem Reisevermittler schriftlich unter Angabe der Buchungsnummer mitgeteilt werden. Der Reisevermittler übermittelt die gewünschten Änderungen dem Eigentümer/Reiseveranstalter.

 

Kosten für eine Umbuchung oder Stornierung richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Eigentümers/Reiseveranstalters. Der Reisevermittler kann eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 50 € für eine Umbuchung oder Stornierung fordern. Verlangt der Eigentümer/Reiseveranstalter für die Änderungen Gebühren, so sind diese in vollem Maß vom Kunden zu tragen. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück und kann das Objekt in diesem Zeitraum anderweitig vermietet werden, so können die Rücktrittsgebühren teilweise bzw. ganz erlassen werden.

 

Wenn der Kunde die angemietete Unterkunft nicht oder verspätet bezieht, oder die Urlaubsunterkunft vor dem vertraglich vereinbarten Mietende verlässt, ist dies keine Rücktrittserklärung oder Stornierung, und der Kunde ist zur vollen Zahlung verpflichtet.

 

Nach §312b sind Dienstleistungsverträge aus dem Bereich Unterbringung und Beförderung von dem Widerrufrecht für Fernabsatzverträge ausgeschlossen.

 

Wir raten Ihnen dringend eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

 

 

 

§ 8  Haftungsbeschränkung

 

Der Reisevermittler haftet lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Fremdleistungen im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Für die Erfüllung sowie für Mängel der vermittelten Reiseleistung sind ausschließlich die jeweiligen Eigentümer/Reiseveranstalter vor Ort verantwortlich. Der Reisevermittler haftet nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistung selbst oder Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen.

 

Die Haftung des Reisevermittlers beschränkt sich auf den dreifachen Wert der vermittelten Reiseleistung, soweit der Schaden durch den Reisevermittler weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Weder der Eigentümer/Reiseveranstalter noch sein Vertreter vor Ort haften in Fällen höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Diebstählen, Feuer- oder Wasserschäden und anderen nicht vorhersehbaren Störungen oder Beeinträchtigungen.

 

Gelegentliche Ausfälle der Wasser- und Energieversorgung können vor Ort auftreten und sind ebenfalls von einer Haftung ausgeschlossen. Bedenken Sie bitte auch, das einige Objekte in einer ländlichen Umgebung liegen. Dort werden meistens auch Tiere gehalten. Viele Vermieter haben Hunde, gelegentliches Hundegebell, andere Tierlaute sowie Geräusche aus der Landwirtschaft wie Traktorenlärm können vorkommen und sind kein Grund für eine Reklamation.

 

 

 

§ 9  Mitwirkungspflicht des Kunden

 

Bei eventuellen Mängeln an der angemieteten Unterkunft ist der Kunde verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu unternehmen, um den Schaden gering zu halten oder zu einer Behebung der Störung beizutragen. Bei jeglicher Leistungsstörung ist der Vermieter, sein Vertreter vor Ort der der Reisevermittler unverzüglich zu benachrichtigen, damit die Mängel beseitigt werden können. Der Reisevermittler behält sich das Recht vor, eine vergleichbare Unterkunft in der unmittelbaren Umgebung zur Verfügung zu stellen.

 

Wenn der Mieter seiner Meldepflicht nicht nachkommt, sind jegliche Schadenersatzansprüche und Forderungen gegen den Vermieter oder Reisevermittler ausgeschlossen.

 

 

 

§ 10  Ansprüche und Verjährung

 

Die Verjährung der Ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

 

 

§ 11 Gerichtsstand

 

Zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Der Gerichtsstand ist Düsseldorf, soweit dem nicht gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

 

 

 

§ 12  Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieser Vermittlungsbedingung ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Vermittlungsbedingung hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

 

 

Letzte Änderung: 4.2.2021

 

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